Die Übergangsfrist der EU-Datenschutzgrundverordnung endete am 25. Mai 2018. Bis dorthin sollten alle die Bestimmungen der DSGVO umgesetzt haben.
Viele der Bestimmungen in der EU-DSGVO sind bis heute unklar, und die Rechtsunsicherheit greift munter um sich. Heerscharen von Datenschutz-Experten vertreten die unterschiedlichsten Auffassungen, und Rechtsanwälte geben nur sehr spärliche rechtsverbindliche Auskünfte.
Aber unabhängig von all den rechtlichen Unklarheiten sollte man den eigentlichen Grundgedanken des Datenschutzes nicht aus den Augen verlieren.
Im digitalen Zeitalter ist es notwendig, Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu haben. Der freie Umgang mit personenbezogenen Daten würde die Privatsphäre, ja sogar auch die Intimsphäre, aller Bürger abschaffen.
Immer noch behaupten viele Menschen, sie hätten nichts zu verbergen und Social-Media-Firmen könnten frei mit ihren Daten umgehen. Man frägt sich, warum denn diese Menschen nicht nackt herumlaufen, wenn sie doch nichts zu verbergen haben.
Es ist wichtig, in der Bevölkerung das Bewusstsein zu schaffen, dass Datenschutz dem Wohl unserer Gesellschaft dient und dass jeder Einzelne dafür verantwortlich ist. Erst wenn jeder einzelne Bürger erkennt, wie wichtig Datenschutz ist, und sich über Verfehlungen beschwert, werden wir im Alltag des digitalen Zeitalters angekommen sein.
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